1. Was ist eine Zweitmeinung?
  2. Welche Vorteile hat die Zweitmeinung für mich?
  3. Wie erhalte ich eine Zweitmeinung zur Schulterarthroskopie durch die Gelenk-Klinik?
  4. Welche Informationen benötigen die Zweitmeiner der Gelenk-Klinik von mir?
  5. Werde ich für die Zweitmeinung nochmals untersucht?
  6. Was mache ich mit der Zweitmeinung?

Die Gelenkspiegelung (Arthroskopie) der Schulter dient hauptsächlich der Behandlung von Schmerzen oder Einschränkungen der Beweglichkeit im Schultergelenk. Im Rahmen der minimalinvasiven diagnostischen Spiegelung erfolgt meist zeitgleich die notwendige operative Therapie. Normalerweise ist dieser Eingriff planbar und muss nicht notfallmäßig durchgeführt werden.

Das Zweitmeinungsverfahren ist gesetzlich festgelegt und soll den Patienten in seiner Entscheidungsfindung unterstützen. Der qualifizierte Arzt berät Sie bei der Auswahl der operativen oder konservativen Behandlungsmöglichkeiten. Das Zweitmeinungsverfahren soll dazu beitragen, medizinisch nicht notwendige Schulterarthroskopien zu vermeiden und alternative, weniger invasive Behandlungsmethoden aufzeigen.

Gerne unterstützen Sie unsere Schulterspezialisten PD Dr. med. Bastian Marquaß und Prof. Dr. Sven Ostermeier von der Gelenk-Klinik Freiburg durch eine Zweitmeinung und Begutachtung Ihrer medizinischen Unterlagen. Wenn nötig, empfiehlen sie als diagnostische Ergänzung weitere spezielle Untersuchungen. Unsere Zweitmeiner beraten Sie ausführlich bezüglich der Indikationsstellung, vorliegender Befunde und infrage kommender Behandlungsmethoden. Die Schulterspezialisten sind als Ärzte für die Erbringung einer Zweitmeinung zur Schulterarthroskopie durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zugelassen.

Was ist eine Zweitmeinung?

Die Zweitmeinung ist eine unabhängige, neutrale ärztliche Meinung zu einer geplanten operativen Therapie durch einen qualifizierten Facharzt. Die Zweitmeinung soll dem Patienten helfen, Fragen zu beantworten und ihn über die Notwendigkeit des geplanten Eingriffs oder Behandlungsalternativen informieren. Ihr behandelnder Arzt, der Ihnen die Schulterarthroskopie empfohlen hat, muss Sie auf das Recht hinweisen, diese Entscheidung für oder gegen den Eingriff noch einmal mit einem anderen Schulterspezialisten besprechen zu können.

Der Patient hat das Recht auf eine Zweitmeinung

Für elektive – also geplante, nicht eilige – Operationen, hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein gesetzliches Zweitmeinungsverfahren (gemäß § 27b SGB V) festgelegt.

Dazu gehört auch die arthroskopische Operation am Schultergelenk. Die Zweitmeinungs-Ärzte rechnen die Leistung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie sind besonders qualifiziert und müssen unabhängig sein. Die Information über Ihren Anspruch auf eine kostenlose ärztliche Zweitmeinung sollte Ihnen Ihr behandelnder Arzt mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff geben. Wenn Sie das Einholen einer Zweitmeinung in Anspruch nehmen möchten, informieren Sie Ihren behandelnden Arzt. Als Patient können Sie Einsicht in Ihre vollständige Patientenakte nehmen und um Aushändigung von Berichten, Laborwerten und Befunden der bisherigen Untersuchungen für den Zweitmeinungsarzt bitten.

Welche Vorteile hat die Zweitmeinung für mich?

Für die meisten Schultererkrankungen gibt es mehrere Behandlungsmöglichkeiten. Nicht immer ist ein operativer Eingriff die beste Wahl. Ebenso kann eine konservative Therapie oder ein abwartendes Verhalten sinnvoll sein. Die optimale Vorgehensweise der Behandlung ist nicht nur vom medizinischen Befund abhängig, sondern auch von Ihrer persönlichen Situation und Ihren eigenen Wünschen. Es steht Ihnen zu, die ärztliche Empfehlung zur Schulteroperation zu hinterfragen. Das Zweitmeinungsverfahren soll Sie unterstützen, in Ruhe eine informierte Entscheidung zu treffen.

Der Bereich der Schulterchirurgie hat sich in den vergangenen Jahren rasant weiterentwickelt. Die operativen Techniken, vor allem endoskopisch, erfordern ein hohes Maß an ärztlicher Erfahrung und Expertenwissen. Die Zweitmeinung gibt Ihnen die Möglichkeit, die Notwendigkeit des empfohlenen Eingriffs mit einem qualifizierten Schulterspezialisten zu besprechen. Mit ihm können Sie Ihre Fragen oder Zweifel zur Schulteroperation klären. Der Zweitmeinungsarzt wird Sie auch über alternative Behandlungsmöglichkeiten, mit denen eine Operation vermieden werden kann, informieren, wenn diese für Sie infrage kommen.

Muss ich eine ärztliche Zweitmeinung einholen?

Nein. Sie können das Zweitmeinungsverfahren für Ihre Entscheidungsfindung in Anspruch nehmen, aber Sie müssen nicht. Ihre behandelnder Arzt ist jedoch gesetzlich verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit einer Zweitmeinung vor der Durchführung einer Schulterarthroskopie hinzuweisen.

Wie erhalte ich eine Zweitmeinung zur Schulterarthroskopie durch die Gelenk-Klinik?

Für eine Zweitmeinung zur Schulterarthroskopie durch PD Dr. med. Bastian Marquaß oder Prof. Dr. Sven Ostermeier bitten wir Sie einen Termin in unserer Klinik zu vereinbaren. Die persönliche Untersuchung durch den Schulterspezialisten hat einen hohen Stellenwert, um die bereits erhobenen Befunde zu interpretieren. Nur so können die Zweitmeinungs-Ärzte Sie bestmöglich über die Notwendigkeit einer Schulterarthroskopie beraten.

Bitte rufen sie uns an, um einen Termin zur Zweitmeinung Schulterarthroskopie zu vereinbaren.

Telefon: +49(0)761 79 11 70

Die reine Besprechung mit dem Patienten über eine Videokonferenz oder am Telefon ist nur in Ausnahmefällen möglich. Alle Vorbefunde müssen unserem Schulterspezialisten dann online oder als CD zur Verfügung stehen.

Welche Informationen benötigen die Zweitmeiner der Gelenk-Klinik von mir?

Ihr behandelnder Arzt hat bereits bestimmte Untersuchungen aufgrund Ihrer Schulterbeschwerden durchgeführt. Seine Empfehlung zur Schulterarthroskopie stützt sich auf diese Untersuchungsbefunde.

Unsere Schulterspezialisten können Sie optimal beraten, wenn ihnen alle Unterlagen Ihres behandelnden Arztes beim Zweitmeinungsgespräch vorliegen:

So können Sie unnötige Wiederholungen von Untersuchungen und Zeitverzögerungen vermeiden. PD Dr. med. Marquaß oder Prof. Dr. Sven Ostermeier wird die vorliegenden Unterlagen begutachten und Ihnen im persönlichen Gespräch ergänzende Fragen stellen.

Werde ich für die Zweitmeinung nochmals untersucht?

Eine klinische Untersuchung bildet immer die Grundlage einer Diagnose. Weitere apparative medizinische Untersuchungen sind hingegen in der Regel nicht notwendig. Die vorliegenden Aufnahmen der Röntgenuntersuchung, MRT oder CT können Ihre Schultererkrankung meist exakt darstellen. Falls der Zweitmeinung-Arzt zusätzliche Untersuchungen Ihrer Schulter für erforderlich hält, wird er dies mit Ihnen besprechen und gegebenenfalls durchführen lassen.

Was mache ich mit der Zweitmeinung?

Ziel der Zweitmeinung ist es, die medizinische Notwendigkeit der empfohlenen Schulterarthroskopie zu prüfen und Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung für oder gegen die Operation zu unterstützen. Der Zweitmeiner wird seine Empfehlung zur Behandlung Ihrer Schulterbeschwerden mit Ihnen besprechen und Sie erhalten eine schriftliche Zusammenfassung. Sie können sich dann frei für die aus Ihrer Sicht beste Behandlung Ihrer Schulterbeschwerden entscheiden. Das heißt, Sie können auch einen bereits geplanten Operationstermin zur Schulterarthroskopie wieder absagen.