Ambulante Diagnose und Therapie: Alle gesetzlichen und privaten Kassen

Mitarbeiterin der Gelenk-Klinik Nicole Bousquet, Leiterin der Abrechnungsabteilung, hilft Ihnen bei allen komplexen Fragen zur Abrechnung für gesetzlich und privat Versicherte in der Praxis und der stationären Privatklinik gerne weiter.

Die Ambulanz der orthopädischen Gelenk-Klinik beteiligt sich als zugelassene Vertragspraxis am Versorgungsauftrag für gesetzlich versicherte Patienten. Alle pflichtversicherten Mitglieder gesetzlicher Kassen sind zur Behandlung durch die spezialisierten Ärzte der Gelenk-Klinik in unserer Ambulanz willkommen. Der stationäre Bereich der orthopädischen Gelenk-Klinik ist als Privatklinik zugelassen.

Wir bitten zu beachten, dass aktuell eine Kostenübernahme bei allen Versicherungsarten im Vorfeld einer geplanten stationären Behandlung stets direkt zu klären ist. Hier ist unter Umständen bei allen Versicherungsarten - GKV und PKV - mit Einschränkungen zu rechnen, auf die wir unten näher eingehen wollen. Wir unterstützen alle Patienten mit geeigneten Antragsunterlagen und Kostenvoranschlägen. Wegen der unterschiedlichen Behandlung der Pflegeentgelte durch gesetzliche Kassen bei Privatkliniken sind bei gesetzlich Versicherten, die die Vorteile einer Privatklinik in Anspruch nehmen, in einigen Fällen regelmäßig kleinere Anteile der Behandlungskosten als Selbstbehalt zu bezahlen. Durch gute Planung und Kostentransparenz gibt es hier aber keine Überraschungen.

Wenn Sie bei der Planung Ihrer stationären Behandlung noch Fragen haben, können Sie die Leiterin unserer Abrechnungsabteilung, Frau Nicole Bousquet und Kolleginnen auch gerne telefonisch erreichen.

Telefon: 0761-79117-229

E-mail: nicole-bousquet@gelenk-klinik.de

Spezielle Diagnostik und individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) für gesetzlich Versicherte

Wir erbringen verschiedene diagnostische Leistungen, die von privaten Kassen stets erstattet werden. Für gesetzlich Versicherte sind das Selbstzahlerleistungen, wenn der Wunsch besteht, diese zu beanspruchen. Sie können als gesetzlich versicherter Patient selbst entscheiden, ob Sie diese Leistungen als sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) nach Beratung durch unsere Ärzte in Anspruch nehmen wollen oder nicht.

MRT und DVT: Private Diagnoseleistung oder Selbstzahlerleistung für gKV

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere von Dr. Peter Jedrusik (Facharzt für Radiologie) betreute MRT (Magnetresonanztomographie) sowie die Digitale Volumentomographie (DVT) keine Zulassung für gesetzliche Kassen hat. Bei einer entsprechenden Untersuchung kann diese MRT-Diagnostik gesetzlich versicherten Patienten daher nicht im Rahmen der GKV-Leistungen angeboten werden. Selbstverständlich führen wir eine Überweisung zu einem Radiologen zur Durchführung Ihres MRT durch.

Privat versicherten Patienten wird diese MRT-Untersuchung und radiologische Befundung durch den Facharzt für Radiologie in unserem Hause von der Versicherung erstattet.

Spezielle Therapieleistungen als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) für gesetzlich Versicherte

Therapie als individuelle Gesundheitsleistung für gKV

Es gibt eine ganze Reihe von therapeutischen Leistungen, deren Nutzen aus unser Sicht und auch wissenschaftlich und medizinisch belegt ist, die von den gesetzlichen Kassen aber bisher nicht in den Leistungskatalog aufgenommen wurde. Privatversicherten werden die Kosten für diese therapeutischen Leistungen erstattet. Wenn ein Arzt Sie hinsichtlich dieser Leistungen berät, ist die Annahme für gesetzlich versicherte Patienten daher nur auf Basis einer privaten Kostenübernahme möglich. Bevor solche Kosten für Sie entstehen, werden Sie darüber aufgeklärt. Ein Kostenübernahmevertrag, der ausführlich erläutert wird, ist die Grundlage dieser Abrechnung.

Ambulante Operationen für privat und gesetzlich Versicherte

Unsere ambulanten OP-Angebote stehen allen privat und gesetzlich versicherten Patienten gleichermaßen offen. Mit Hilfe unserer qualifizierten Anästhesisten wird die Anästhesie so durchgeführt, dass Sie nach der Operation und nach der eingehenden Betreuung in unserem Aufwachraum wieder in der Lage sind, am gleichen Tag die Klinik zu verlassen. Die Nachbehandlung wird dann ebenfalls ambulant durchgeführt.

Stationäre Operation für privat Versicherte und Mitglieder berechtigter Kassen

Die stationäre Behandlung in der Privatklinik der Gelenk-Klinik steht allen Versicherten offen.

Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme im Vorfeld der Behandlung stets im Antragsverfahren bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Versicherung zu klären ist. Wir unterstützen Ihren Behandlungsantrag mit einem transparenten Behandlungsplan sowie einem vollständigen Kostenvoranschlag.

Stationäre Behandlung für gesetzlich Versicherte: Abrechnung über IV-Verträge

Wir haben mit einigen gesetzlichen Krankenkassen integrierte Versorgungsverträge (IV) abgeschlossen. In diesem Fall ist es möglich, eine stationäre Versorgung ohne Antragsverfahren durchzuführen, da wir direkt mit der Kasse abrechnen.

Abrechnung für gesetzlich Versicherte analog öffentlicher Krankenhäuser

Wir bieten den gesetzlich Versicherten an, die stationäre Therapie in der orthopädischen Gelenk-Klinik zum öffentlichen Krankenhaussatz durchführen zu lassen. Wir unterstützen Ihren Antrag gerne mit einem Behandlungsplan und einem transparenten Kostenvoranschlag. Sie müssen sich bei der Planung Ihrer stationären Operation erkundigen, ob Ihre Kasse in der Satzung Behandlungen in Privatkliniken unterstützt, wenn diese eine gleichwertige Behandlung anbietet. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Antrag.

Selbstbehalt bei der Behandlung gesetzlich versicherter Patienten

Der erhöhte Aufwand durch die Behandlung durch den renommierten Spezialisten in der Privatklinik wird in einigen Fällen von Versicherern nicht vollständig erstattet. Bitte beachten Sie: Auch wenn eine Kostenzusage erfolgt, gibt es Unterschiede in der Betrachtung der Pflegekosten. Diese werden nach einer Gesetzesänderung in Plankrankenhäusern separat vergütet, aber in Privatkliniken nicht vollständig übernommen. Hier entsteht für unsere Patienten mit gesetzlichen Kassen ein Selbstbehalt, den wir vor der Behandlung im Rahmen der Behandlungsplanung aber genau beziffern können. Dieser Rechnungsanteil muss dann privat getragen werden.

Ebenso kann es operative Zusatzleistungen geben wie zum Beispiel die stark nachgefragte roboterassistierte Operation bei Knieprothesen, die wir gesetzlich Versicherten ebenfalls anbieten. Auch hier erfolgt vor der Behandlung eine volle Kostenaufklärung.

Stationäre Behandlung im Belegkrankenhaus

Konsiliarisch belegbare Krankenhäuser

Wenn Ihre gesetzliche Versicherung trotz Behandlungsempfehlung und Kostengutachten auf dem Niveau der öffentlichen Krankenhäuser keine Freigabe für eine stationäre Behandlung in unserer Privatklinik gibt, bieten wir operative Versorgungsmöglichkeiten in einem gesetzlich zugelassenen Krankenhaus in der Umgebung von Freiburg an. Diese Behandlungen sind von der Indikation her eingeschränkt, weil nicht alle Leistungen im Beleghaus zugelassen sind. So sind alle endoprothetischen Verfahren nicht im Beleghaus durchführbar.

Dabei erfolgt nach operativer Indikationsstellung in unserer orthopädischen Ambulanz eine stationäre Aufnahme in unserer Belegklinik. Die Terminplanung erfolgt durch Mitarbeiter der Gelenk-Klinik. Die Aufnahme und die Narkosevorbereitung erfolgt durch die Klinik Breisach. Die Operation erfolgt aber während Ihres Aufenthaltes in Breisach durch Ihren vertrauten Spezialisten der orthopädischen Gelenk-Klinik. Auch die ambulante Nachbehandlung wird dann wieder im Rahmen der Sprechstunde in der Gelenk-Klinik durchgeführt.