Prof. Dr. med. Sven Ostermeier Prof. Dr. Sven Ostermeier ist Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie, spezielle orthopädische Chirurgie und Sportmedizin und durch die Kassenärztliche Vereinigung zur Zweitmeinung bei Implantation einer Kniegelenksendoprothese zugelassen.

Wenn bei Kniegelenkserkrankungen wie einer Kniearthrose alle anderen erfolgversprechenden Therapieoptionen ausgeschöpft sind, kann in vielen Fällen die Implantation einer Knieendoprothese helfen. Doch die Entscheidung für einen solchen Eingriff fällt den Patienten nicht immer leicht. Zur Unterstützung haben gesetzlich Versicherte seit Ende 2020 einen gesetzlichen Anspruch, vor der Implantation einer Knieendoprothese eine ärztliche Zweitmeinung zu ihrem Fall einzuholen.

Das Zweitmeinungsverfahren hilft Ihnen bei der Entscheidung für oder gegen einen operativen Eingriff. Der qualifizierte Arzt (auch Zweitmeinungs-Arzt oder Zweitmeiner genannt) berät Sie bei der Auswahl der operativen oder konservativen Behandlungsmöglichkeiten. Das Zweitmeinungsverfahren soll dazu beitragen, medizinisch nicht notwendige Knieoperationen zu vermeiden und alternative, weniger invasive Behandlungsmethoden aufzuzeigen. Ist ein Eingriff auch nach Meinung des Zweitmeiners medizinisch notwendig und mit Aussicht auf Erfolg verknüpft, fühlen sich viele Patienten in ihrer Entscheidung für eine Operation sicherer.

Gerne unterstützen Sie Prof. Dr. Sven Ostermeier oder Prof. Dr. Lukas Konstantinidis von der Gelenk-Klinik Freiburg durch eine Zweitmeinung und begutachten Ihre medizinischen Unterlagen. Wenn nötig, empfehlen sie Ihnen als diagnostische Ergänzung weitere spezielle Untersuchungen. Prof. Ostermeier und Prof. Konstantinidis beraten Sie ausführlich bezüglich der Indikationsstellung, vorliegender Befunde und infrage kommender Behandlungsmethoden. Beide Spezialisten sind als Ärzte für die Erbringung einer Zweitmeinung zur Implantation einer Knieendoprothese durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zugelassen.

Was ist eine Zweitmeinung?

Die Zweitmeinung ist eine unabhängige, neutrale ärztliche Meinung zu einer geplanten operativen Therapie durch einen qualifizierten Facharzt. Die fundierte Zweitmeinung soll Ihnen helfen, offene Fragen zu beantworten und Sie über die Notwendigkeit des geplanten Eingriffs oder Behandlungsalternativen zu informieren. Ihr behandelnder Arzt, der Ihnen die Knieendoprothese empfohlen hat, muss Sie auf das Recht hinweisen, diese Entscheidung für oder gegen den Eingriff noch einmal mit einem anderen Kniespezialisten besprechen zu können.

Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse haben das Recht auf eine Zweitmeinung

Für elektive - also geplante, nicht eilige - Operationen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein gesetzliches Zweitmeinungsverfahren (gemäß § 27b SGB V) festgelegt.

Dazu gehört seit Oktober 2020 auch die Implantation einer Knieendoprothese. Die Zweitmeinungsärzte rechnen die Leistung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie sind besonders qualifiziert und müssen unabhängig sein.

Die Information über Ihren Anspruch auf eine kostenlose ärztliche Zweitmeinung sollte Ihnen Ihr behandelnder Arzt mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff geben. Wenn Sie das Einholen einer Zweitmeinung in Anspruch nehmen möchten, informieren Sie Ihren behandelnden Arzt. Als Patient können Sie Einsicht in Ihre vollständige Patientenakte nehmen und um Aushändigung von Berichten, Laborwerten und Befunden der bisherigen Untersuchungen für den Zweitmeinungsarzt bitten.

Vollversicherte Privatpatienten sollten vor der Einholung einer Zweitmeinung Kontakt zu ihrer privaten Krankenkasse aufnehmen.

Welche Vorteile hat die Zweitmeinung für mich?

Für die Kniegelenksarthrose gibt es mehrere Behandlungsmöglichkeiten. Nicht immer ist ein operativer Eingriff die beste Wahl. Ebenso kann eine konservative Therapie oder ein abwartendes Verhalten sinnvoll sein. Die optimale Vorgehensweise der Behandlung ist nicht nur vom medizinischen Befund abhängig, sondern auch von Ihrer persönlichen Situation und Ihren eigenen Wünschen. Es steht Ihnen zu, die ärztliche Empfehlung zur Knieendoprothese zu hinterfragen. Das Zweitmeinungsverfahren soll Sie unterstützen, in Ruhe eine informierte Entscheidung zu treffen.

Der Bereich des Kniegelenkersatzes (Kniegelenksendoprothetik) hat sich in den vergangenen Jahren rasant weiterentwickelt. Die operativen Techniken erfordern ein hohes Maß an ärztlicher Erfahrung und Expertenwissen. Die Zweitmeinung gibt Ihnen die Möglichkeit, die Notwendigkeit des empfohlenen Eingriffs mit einem qualifizierten Kniespezialisten zu besprechen. Mit ihm können Sie Ihre Fragen oder Zweifel zur Implantation einer Knieendoprothese klären. Der Zweitmeinungsarzt wird Sie auch über alternative Behandlungsmöglichkeiten, mit denen eine Operation vermieden werden kann, informieren, wenn diese für Sie infrage kommen.

Muss ich eine ärztliche Zweitmeinung einholen?

Nein. Sie können das Zweitmeinungsverfahren für Ihre Entscheidungsfindung in Anspruch nehmen, aber Sie müssen nicht. Ihr behandelnder Arzt ist jedoch gesetzlich verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit einer Zweitmeinung vor Implantation einer Knieendoprothese hinzuweisen.

Für welche Kniegelenksoperationen übernehmen die Kassen die Kosten der Zweitmeinung?

Im Bereich des Knies ist bisher die Implantation einer Kniegelenksendoprothese in die Zweitmeinungsrichtlinie des G-BA aufgenommen worden.

Wie erhalte ich eine Zweitmeinung zur Implantation einer Knieendoprothese durch die Gelenk-Klinik?

Für eine Zweitmeinung zur Knieendoprothese durch Prof. Dr. Sven Ostermeier oder Prof. Dr. Lukas Konstantinidis bitten wir Sie, einen Termin in der Klinik zu vereinbaren. Die persönliche Untersuchung hat einen hohen Stellenwert, um die bereits erhobenen Befunde zu interpretieren. Nur so können unsere Experten Sie bestmöglich über die Notwendigkeit einer Knieendoprothese beraten.

Bitte rufen Sie uns an, um einen Termin zur Zweitmeinung Wirbelsäulenoperation zu vereinbaren.

Telefon: +49(0)761-79 11 70

Die reine Besprechung mit dem Patienten über eine Videokonferenz oder am Telefon ist nur in Ausnahmefällen möglich. Alle Vorbefunde müssen unserem Wirbelsäulenspezialisten dann online oder als CD zur Verfügung stehen.

Welche Informationen benötigen die Zweitmeiner der Gelenk-Klinik von mir?

Ihr behandelnder Arzt hat bereits Untersuchungen aufgrund Ihrer Beschwerden durchgeführt. Seine Empfehlung zur Implantation einer Knieendoprothese stützt sich auf diese Untersuchungsbefunde. Unsere Experten können Sie nur optimal beraten, wenn ihnen alle Unterlagen Ihres behandelnden Arztes beim Zweitmeinungsgespräch vorliegen:

Auf diese Art können Sie unnötige Wiederholungen von Untersuchungen und Verzögerungen vermeiden. Unsere Zweitmeinungsärzte Prof. Dr. Sven Ostermeier oder Prof. Dr. Lukas Konstantinidis werden die vorliegenden Unterlagen begutachten und Ihnen im persönlichen Gespräch ergänzende Fragen stellen.

Werde ich für die Zweitmeinung nochmals untersucht?

Eine klinische Untersuchung bildet immer die Grundlage einer Diagnose. Weitere apparative medizinische Untersuchungen sind hingegen in der Regel nicht notwendig. Die vorliegenden Aufnahmen der Röntgenuntersuchung, MRT oder CT können Ihre Knieerkrankung meist exakt darstellen. Falls für die Zweitmeinung zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind, wird dies mit Ihnen besprochen und gegebenenfalls durchgeführt.

Was mache ich mit der Zweitmeinung?

Die Zweitmeinung soll die medizinische Notwendigkeit einer empfohlenen Knieendoprothese prüfen. Prof. Dr. Sven Ostermeier oder Prof. Dr. Lukas Konstantinidis werden Ihnen ihre Empfehlung mitteilen und eine schriftliche Zusammenfassung bereitstellen. Auf Basis dieser Informationen können Sie sich für die beste Behandlung Ihrer Beschwerden entscheiden, auch wenn dies bedeutet, dass Sie einen bereits geplanten Operationstermin absagen. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung.