- Was ist eine Zweitmeinung?
- Welche Vorteile hat die Zweitmeinung für mich?
- Für welche Wirbelsäulenoperationen übernehmen die Kassen die Kosten?
- Wie erhalte ich eine Zweitmeinung zu Wirbelsäulenoperationen durch die Gelenk-Klinik?
- Welche Informationen benötigt der Wirbelsäulenspezialist Privatdozent Dr. med. David-Christopher Kubosch von mir?
- Werde ich für die Zweitmeinung nochmals untersucht?
- Was mache ich mit der Zweitmeinung?
Wenn bei Wirbelsäulenerkrankungen alle anderen erfolgversprechenden Therapieoptionen ausgeschöpft sind, kann in vielen Fällen eine Operation helfen. Doch die Entscheidung für einen solchen Eingriff fällt Patienten nicht immer leicht. Zur Unterstützung haben gesetzlich Versicherte seit Ende 2021 einen gesetzlichen Anspruch, für Wirbelsäulenoperationen eine ärztliche Zweitmeinung zu ihrem Fall einzuholen.
Das Zweitmeinungsverfahren hilft Ihnen bei der Entscheidung für oder gegen einen operativen Eingriff. Der qualifizierte Arzt (auch Zweitmeinungs-Arzt oder Zweitmeiner genannt) berät Sie bei der Auswahl der operativen oder konservativen Behandlungsmöglichkeiten. Das Zweitmeinungsverfahren soll dazu beitragen, medizinisch nicht notwendige Wirbelsäulenoperationen zu vermeiden und alternative, weniger invasive Behandlungsmethoden aufzeigen. Ist allerdings ein Eingriff auch nach Meinung des Zweitmeiners medizinisch notwendig und mit Aussicht auf Erfolg verknüpft, fühlen sich viele Patienten in ihrer Entscheidung für eine Operation sicherer.
Gerne unterstützt Sie unser Wirbelsäulenspezialist Privatdozent Dr. med. David-Christopher Kubosch von der Gelenk-Klinik Freiburg durch eine Zweitmeinung und begutachtet Ihre medizinischen Unterlagen. Wenn nötig, empfiehlt er Ihnen als diagnostische Ergänzung weitere spezielle Untersuchungen. PD Dr. Kubosch berät Sie ausführlich bezüglich der Indikationsstellung, vorliegender Befunde und infrage kommender Behandlungsmethoden. Der Wirbelsäulenspezialist ist als Arzt für die Erbringung einer Zweitmeinung zu Wirbelsäulenoperationen durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zugelassen.
Was ist eine Zweitmeinung?
Die Zweitmeinung ist eine unabhängige, neutrale ärztliche Meinung zu einer geplanten operativen Therapie durch einen qualifizierten Facharzt. Die fundierte Zweitmeinung soll Ihnen helfen, offene Fragen zu beantworten und Sie über die Notwendigkeit des geplanten Eingriffs oder Behandlungsalternativen informieren. Ihr behandelnder Arzt, der Ihnen die Wirbelsäulenoperation empfohlen hat, muss Sie auf das Recht hinweisen, diese Entscheidung für oder gegen den Eingriff noch einmal mit einem anderen Wirbelsäulenspezialisten besprechen zu können.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse haben das Recht auf eine Zweitmeinung
Für elektive - also geplante, nicht eilige - Operationen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein gesetzliches Zweitmeinungsverfahren (gemäß § 27b SGB V) festgelegt.
Dazu gehören seit Ende 2021 auch verschiedene Wirbelsäulenoperationen. Die Zweitmeinungsärzte rechnen die Leistung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie sind besonders qualifiziert und müssen unabhängig sein.
Die Information über Ihren Anspruch auf eine kostenlose ärztliche Zweitmeinung sollte Ihnen Ihr behandelnder Arzt mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff geben. Wenn Sie das Einholen einer Zweitmeinung in Anspruch nehmen möchten, informieren Sie Ihren behandelnden Arzt. Als Patient können Sie Einsicht in Ihre vollständige Patientenakte nehmen und um Aushändigung von Berichten, Laborwerten und Befunden der bisherigen Untersuchungen für den Zweitmeinungsarzt bitten.
Vollversicherte Privatpatienten sollten vor der Einholung einer Zweitmeinung Kontakt zu ihrer privaten Krankenkasse aufnehmen.
Welche Vorteile hat die Zweitmeinung für mich?
Für die meisten Wirbelsäulenerkrankungen gibt es mehrere Behandlungsmöglichkeiten. Nicht immer ist ein operativer Eingriff die beste Wahl, ebenso kann eine konservative Therapie oder ein abwartendes Verhalten sinnvoll sein. Die optimale Vorgehensweise der Behandlung ist nicht nur vom medizinischen Befund abhängig, sondern auch von Ihrer persönlichen Situation und Ihren eigenen Wünschen. Es steht Ihnen zu, die ärztliche Empfehlung zur Wirbelsäulenoperation zu hinterfragen. Das Zweitmeinungsverfahren soll Sie unterstützen, in Ruhe eine informierte Entscheidung zu treffen.
Der Bereich der Wirbelsäulenoperationen hat sich in den vergangenen Jahren rasant weiterentwickelt. Die operativen Techniken, vor allem endoskopisch, erfordern ein hohes Maß an ärztlicher Erfahrung und Expertenwissen. Die Zweitmeinung gibt Ihnen die Möglichkeit, die Notwendigkeit des empfohlenen Eingriffs mit einem qualifizierten Wirbelsäulenspezialisten zu besprechen. Mit ihm können Sie Ihre Fragen oder Zweifel zur Wirbelsäulenoperation klären. Der Zweitmeinungsarzt wird Sie auch über alternative Behandlungsmöglichkeiten, mit denen eine Operation vermieden werden kann, informieren, wenn diese für Sie infrage kommen.
Muss ich eine ärztliche Zweitmeinung einholen?
Nein. Sie können das Zweitmeinungsverfahren für Ihre Entscheidungsfindung in Anspruch nehmen, aber Sie müssen nicht. Ihr behandelnder Arzt ist jedoch gesetzlich verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit einer Zweitmeinung vor der Durchführung einer Wirbelsäulenoperation hinzuweisen.
Für welche Wirbelsäulenoperationen übernehmen die Kassen die Kosten?
2021 wurden folgende Wirbelsäulenoperationen in die Zweitmeinungsrichtlinie des G-BA aufgenommen:
- Osteosynthese (dynamische Stabilisierungen) an der Wirbelsäule
- Wirbelsäulenversteifung (Spondylodese)
- knöcherne Dekompression
- Facettenoperationen (Facettengelenksdenervation, z. B. durch Thermokoagulation oder Kryodenervation)
- Verfahren zur Einbringung von Material in einen Wirbelkörper, z. B. Kyphoplastie oder Elastoplastie (mit oder ohne vorherige Wirbelkörperaufrichtung)
- Exzisionen von Bandscheibengewebe
- Implantationen von Bandscheibenprothesen.
Wie erhalte ich eine Zweitmeinung zur Wirbelsäulen-OP durch die Gelenk-Klinik?
Für eine Zweitmeinung zur Wirbelsäulenoperation durch PD Dr. med. David-Christopher Kubosch bitten wir Sie, einen Termin in der Klinik zu vereinbaren. Die persönliche Untersuchung durch unseren Wirbelsäulenspezialisten hat einen hohen Stellenwert, um die bereits erhobenen Befunde zu interpretieren. Nur so kann unser Experte Sie bestmöglich über die Notwendigkeit einer Wirbelsäulenoperation beraten.
Bitte rufen Sie uns an, um einen Termin zur Zweitmeinung Wirbelsäulenoperation zu vereinbaren.
Die reine Besprechung mit dem Patienten über eine Videokonferenz oder am Telefon ist nur in Ausnahmefällen möglich. Alle Vorbefunde müssen unserem Wirbelsäulenspezialisten dann online oder als CD zur Verfügung stehen.
Welche Informationen benötigt der Wirbelsäulenspezialist Privatdozent Dr. med. David-Christopher Kubosch von mir?
Ihr behandelnder Arzt hat bereits Untersuchungen aufgrund Ihrer Beschwerden durchgeführt. Seine Empfehlung zur Wirbelsäulenoperation stützt sich auf diese Untersuchungsbefunde. Unser Wirbelsäulenspezialist kann Sie nur optimal beraten, wenn ihm alle Unterlagen Ihres behandelnden Arztes beim Zweitmeinungsgespräch vorliegen:
- Arztbrief mit Diagnose und Untersuchungsbefunde von Ihrem behandelnden Arzt
- Bilder und Befunde der apparativen Diagnostik vom Radiologen: Röntgenaufnahmen, MRT (Magnetresonanztomographie), CT (Computertomographie),
- Laborbefunde
Auf diese Art können Sie unnötige Wiederholungen von Untersuchungen und Verzögerungen vermeiden. PD Dr. Kubosch wird die vorliegenden Unterlagen begutachten und Ihnen im persönlichen Gespräch ergänzende Fragen stellen.
Werde ich für die Zweitmeinung nochmals untersucht?
Eine klinische Untersuchung bildet immer die Grundlage einer Diagnose. Weitere apparative medizinische Untersuchungen sind hingegen in der Regel nicht notwendig. Die vorliegenden Aufnahmen der Röntgenuntersuchung, MRT oder CT können Ihre Wirbelsäulenerkrankung meist exakt darstellen. Falls unser Wirbelsäulenspezialist zusätzliche Untersuchungen Ihrer Wirbelsäule für erforderlich hält, wird er dies mit Ihnen besprechen und gegebenenfalls durchführen.
Was mache ich mit der Zweitmeinung?
Die Zweitmeinung soll die medizinische Notwendigkeit einer empfohlenen Wirbelsäulenoperation prüfen. PD Dr. Kubosch wird Ihnen seine Empfehlung mitteilen und eine schriftliche Zusammenfassung bereitstellen. Aufgrund dieser Informationen können Sie sich für die beste Behandlung Ihrer Beschwerden entscheiden, auch wenn dies bedeutet, dass Sie einen bereits geplanten Operationstermin absagen. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung.