MVZ Gelenk-Klinik
EndoProthetikZentrum
Alte Bundesstr. 58
79194 Gundelfingen
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Die Klassifikation nach Outerbridge teilt Knorpelschäden in vier Schweregrade ein. Grad 0 entspricht dem Normalbefund mit glattem, stabilem Knorpel. Bei Grad 1 ist der Knorpel oberflächlich erweicht, leicht angeschwollen und aufgefasert. Bei Grad 2 zeigt der Knorpel oberflächliche Risse, die nicht bis auf den unterliegenden Knochen reichen. Bei Grad 3 sind die Risse im Knorpel tiefer, reichen bis auf den Knochen, der noch nicht freiliegt. Der Knorpel ist aufgefasert und nicht mehr tragfähig. Bei Grad 4 liegt der Knochen frei, man bezeichnet diesen Zustand als Knochenglatze.
Entsprechend dem Schweregrad des Knorpelschadens entwickelt der Arzt ein Therapiekonzept: konservative Therapiemaßnahmen, Knorpelglättung in einer Gelenkspiegelung (Arthroskopie) oder autologe Knorpelzelltransplantation (ACT).