MVZ Gelenk-Klinik
EndoProthetikZentrum
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Der Plattfuß und der Hohlfuß unterscheiden sich in der Stellung des Fußlängsgewölbes. Beim Plattfuß ist das Fußlängsgewölbe abgesenkt. Beim Hohlfuß ist das Fußlängsgewölbe angehoben, der Rist des Fußes ist stark nach oben gewölbt. ©Henrie @fotolia
Die Längsgewölbefehlstellung ist eine Fehlstellung des von der Ferse bis zu den Zehen verlaufenden Längsgewölbes des Fußes. Es gibt drei Formen dieser Fehlstellung: Beim Plattfuß liegt der Fuß flächig auf dem Boden, das Gewölbe ist stark abgeflacht oder fehlt sogar ganz. Der Senkfuß gilt als Vorstufe des Plattfußes; hier ist das Gewölbe noch teilweise vorhanden. Beim Hohlfuß ist das Gewölbe übermäßig hoch.
Längsgewölbefehlstellungen sind häufig. Sie führen zu Schmerzen beim Gehen und Stehen. Durch die Fehlbelastung können sich im Fuß und im Sprunggelenk Arthrosen sowie Bandinstabilitäten entwickeln.
Je nach Ausmaß der Längsgewölbefehlstellung werden Plattfuß, Senkfuß und Hohlfuß mit orthopädischen Einlagen oder speziellen Schuhzurichtungen behandelt. Zusätzlich sollten regelmäßig fußgymnastische Übungen durchgeführt werden.